10.01.2008
Durch das Abgabensicherungsgesetz 2007, das am 6. 12. 2007 vom Nationalrat beschlossen worden ist, werden Wertpapiere ab 2008 nicht mehr als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter anerkannt. Angeschaffte begünstigte Wertpapiere müssen demnach entweder durchgehend 4 Jahre lang im Betriebsvermögen gehalten werden oder im Falle des vorzeitigen Ausscheidens durch abnutzbare Anlagegüter im Sinne der gesetzlichen Regelungen, um eine Nachversteuerung zu verhindern.

