FBIG 2009 - Rentabilitätsrechner/Pauschalierer
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ad (1) Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung, Ekü aus Kapitalvermögen, Ekü aus Land u. Forstwirtschaft, Ekü unselbständige Arbeit, sonstige Ekü
ad (2) Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten
ad (3) Fremdlöhne, wenn sie unmittelbar in Lieferungen oder Leistungen eingehen
ad (4) Handelswaren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten
ad (5) Beiträge des Unternehmers zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung
ad (6) tatsächliche Betriebsausgaben die aufgrund der Pauschale nicht angesetzt werden können
ad (7) Zu beachten: Das Abgehen von einer Pauschalierung ist erfahrungsgemäß erst ab einer Ersparnis von EUR 300,00 wirtschaftlich sinnvoll (Eine Rückkehr zur Pauschalierung ist erst nach 5 Jahren möglich! - Beachten Sie auch den Infokasten für 2010!).
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können.
Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihr HFP Team.
Hinweis: Alle eingegebenen Daten werden nur lokal auf Ihrem Computer verarbeitet und nicht über das Internet übermittelt.
Zu BEACHTEN:
Eckdaten FBIG ab 2010:
Namensänderung: Der Freibetrag für investierte Gewinne (FBIG) wird in Gewinnfreibetrag umbenannt
Aufteilung: Grundfreibetrag und Investitionsbedingter Freibetrag
Erhöhung: von 10 % auf 13 %
Vereinheitlichung: Für einen Gewinn bis EUR 30.000,00 kommen Sie automatisch in den Genuß des Grundfreibetrags (bis zu EUR 3.900,00 ohne Nachweis von Investitionen und auch für Anwender der Pauschalierung gem. § 17 EStG) --> Somit wird ein Abgehen von der Pauschalierung grundsätzlich nur dann sinnvoll sein wenn Ihr Gewinn 2010 voraussichtlich EUR 30.000,00 übersteigen wird. Liegt der Gewinn über EUR 30.000,00 kann darüber hinaus ein investitionsbedingter Freibetrag für begünstige Investitionen geltend gemacht werden (jedoch nur wenn keine Pauschalierung gem. § 17 EStG zur Anwendung kommt!)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei unseren Angaben zum FBIG ab 2010 um einen Überblick handelt - bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an eine/n unserer kompetenten Sachbearbeiter/in

